(ergänzend zu den AGB der Mobiler Fahrzeugservice Bernholz & Klösgen UG (haftungsbeschränkt))
Die kostenlose Rädereinlagerung wird ausschließlich Kunden angeboten, die mit der Mobiler Fahrzeugservice Bernholz & Klösgen UG (haftungsbeschränkt) eine Wartungsvereinbarung abschließen.
(1) Die Wartungsvereinbarung hat eine feste Laufzeit von 24 Monaten.
(2) Sie verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
(1) Die kostenlose Rädereinlagerung umfasst die fachgerechte Einlagerung von bis zu vier (4) Rädern pro Saison (Sommer- oder Winterreifen).
(2) Von der kostenlosen Einlagerung nicht umfasst sind:
(3) Das Waschen der eingelagerten Räder kann gegen ein gesondertes Entgelt von 5,00 € pro Radsatz beauftragt werden.
(4) Diese Leistungen werden nach der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet.
Das Angebot gilt nur, solange Lagerkapazitäten verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Einlagerung über die vorhandenen Kapazitäten hinaus besteht nicht.
(1) Die Werkstatt erbringt Wartungs- und Reparaturleistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten.
(2) Bei voller Auslastung ist der Kunde berechtigt, eine andere Werkstatt seiner Wahl zu beauftragen, ohne dass hierdurch der Anspruch auf die kostenlose Rädereinlagerung entfällt.
(1) Die Wartungsvereinbarung gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die regulär im Einzugsgebiet der Werkstatt (Umkreis von 100 km um Aachen/Köln/Düsseldorf) gewartet werden.
(2) Ein Notfall im Sinne dieser Vereinbarung liegt ausschließlich vor, wenn das Fahrzeug innerhalb des Einzugsgebietes aufgrund einer Panne oder sicherheitsrelevanten Beeinträchtigung nicht mehr fahrbereit ist.
(3) Notfälle außerhalb dieses Gebietes sowie fahruntüchtige Fahrzeuge in größerer Entfernung sind von der Vereinbarung ausgeschlossen.
(4) Bei Notfällen innerhalb des 100 km-Umkreises ist der Kunde verpflichtet, zunächst telefonisch Kontakt mit der Werkstatt aufzunehmen. Notfälle außerhalb des 100 km-Umkreises können durch Fremdwerkstätten durchgeführt werden; in diesem Fall entfällt die Verpflichtungder Werkstatt zur Leistungserbringung.
(1) Die Werkstatt bietet auf Wunsch die Abholung und Rückbringung von Kundenfahrzeugen im Rahmen der Wartungsvereinbarung an.
(2) Innerhalb eines Radius von 30 km ab Werkstattstandort erfolgt die Abholung kostenlos.
(3) Für Entfernungen über 30 km bis einschließlich 60 km wird eine Pauschale von 2,00 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) berechnet.
(4) Für Entfernungen über 60 km bis einschließlich 100 km wird eine Pauschale von 4,50 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) berechnet.
(5) Für Entfernungen über 100 km wird eine Pauschale von 6,99 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) berechnet
(1) Bei Verstoß gegen die Wartungsvereinbarung entfällt der Anspruch auf die kostenlose Rädereinlagerung.
(2) Bereits gewährte Leistungen werden nach der gültigen Preisliste nachberechnet (derzeit 49 € pro Saison und Radsatz).
(3) Die Werkstatt behält sich zudem vor, bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen eine pauschale Vertragsstrafe geltend zu machen, die sich an den Kosten einer großen Inspektion orientiert (derzeit ca. 799 €).
Leistungen, die nicht unmittelbar durch die Werkstatt oder ihre Kooperationspartner erbracht werden können (z. B. Lackierungen, Karosseriearbeiten, Spezialreparaturen), sind nicht Bestandteil der Wartungsvereinbarung.
(1) Die Werkstatt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden an Reifen oder Rädern durch gewöhnliche Abnutzung, Alterung oder unsachgemäße Vorbehandlung übernimmt die Werkstatt keine Haftung.
(3) Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Es gelten ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mobiler Fahrzeugservice Bernholz & Klösgen UG (haftungsbeschränkt) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.