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Wartung 3. November 2026

Inspektion in der freien Werkstatt: Bleibt die Garantie?

Von Joshua Klösgen, Kfz-Meister · Über uns

Kurz gesagt

Ja, die Herstellergarantie bleibt in der Regel erhalten, wenn eine freie Werkstatt die Inspektion macht. Voraussetzung ist, dass nach dem Wartungsplan des Herstellers gearbeitet wird, Teile in gleichwertiger Qualität verwendet werden und alles auf der Rechnung und im Serviceheft steht. Das folgt aus den EU-Wettbewerbsregeln für den Kfz-Bereich.

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Viele Autofahrer fahren in den ersten Jahren nur zum Vertragshändler, weil sie Angst um die Garantie haben. Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: Wer sein Auto in der Garantiezeit nicht beim Vertragshändler warten lässt, verliert die Herstellergarantie. Das stimmt so nicht. Tatsächlich dürfen Sie auch eine freie Werkstatt wählen. Wichtig ist nur, dass die Wartung richtig gemacht und sauber dokumentiert wird.

Verliere ich die Garantie, wenn ich nicht zum Vertragshändler fahre?

Nein, nicht allein deshalb. Nach den europäischen Wettbewerbsregeln für den Kfz-Bereich darf ein Hersteller die Garantie nicht allein deshalb verweigern, weil Wartungsarbeiten in einer freien Werkstatt gemacht wurden. Diese Regeln stehen in der sogenannten Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung und in den ergänzenden Leitlinien der EU-Kommission. Sie sollen den Wettbewerb schützen, damit Autofahrer ihre Werkstatt frei wählen können.

Voraussetzung ist, dass die Arbeiten nach Herstellervorgaben erfolgen und Teile in passender Qualität verwendet werden. Das heißt: Die Werkstatt hält sich an den Wartungsplan, verwendet die vorgeschriebenen Betriebsstoffe, etwa das freigegebene Motoröl, und baut Ersatzteile ein, die dem Originalteil gleichwertig sind. Es müssen also nicht zwingend Teile mit dem Logo des Herstellers sein.

Was heißt „nach Herstellervorgaben“ genau?

Jeder Hersteller legt fest, was bei einer Inspektion gemacht werden muss und wann. Das steht im Serviceheft, in der Betriebsanleitung oder im digitalen Wartungsplan. Die Abstände richten sich meist nach Zeit und Kilometern, je nachdem, was zuerst erreicht ist. Typische Punkte einer Inspektion sind:

  • Motoröl und Ölfilter wechseln, mit der freigegebenen Ölsorte
  • Luftfilter und Innenraumfilter tauschen, je nach Motor auch Kraftstofffilter oder Zündkerzen
  • Bremsflüssigkeit im vorgegebenen Zeitabstand wechseln
  • Bremsen, Fahrwerk, Reifen, Licht und Flüssigkeitsstände prüfen
  • Die Serviceanzeige im Bordcomputer zurückstellen

Hersteller müssen freien Werkstätten die nötigen technischen Informationen zur Wartung und Reparatur zur Verfügung stellen. Eine gut ausgestattete freie Werkstatt kann deshalb die gleichen Arbeiten nach dem gleichen Plan erledigen wie ein Markenhändler.

Worauf sollte ich bei der Inspektion in der freien Werkstatt achten?

Mit ein paar einfachen Schritten sind Sie auf der sicheren Seite:

  1. Suchen Sie vor dem Termin Ihr Serviceheft heraus oder klären Sie, ob Ihr Auto ein digitales Serviceheft hat. Legen Sie den Fahrzeugschein bereit.
  2. Nennen Sie der Werkstatt den Kilometerstand und, falls bekannt, welche Inspektion laut Bordcomputer fällig ist.
  3. Achten Sie darauf, dass die Wartung dem Wartungsplan des Herstellers entspricht.
  4. Lassen Sie sich die Arbeiten auf der Rechnung genau auflisten, mit den verwendeten Teilen und der Ölsorte.
  5. Achten Sie auf den Eintrag im (digitalen) Serviceheft.
  6. Heben Sie alle Rechnungen auf, am besten gesammelt in einer Mappe.

Diese Unterlagen sind Ihr Nachweis. Gibt es später einen Garantiefall, zeigen Sie damit, dass das Auto ordnungsgemäß gewartet wurde. Auch beim Verkauf des Autos ist ein lückenloses Serviceheft ein Vorteil.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt. Die Gewährleistung ist gesetzlich und gilt gegenüber dem Verkäufer. Sie betrifft Mängel, die schon beim Kauf vorhanden waren. Beim Kauf eines Neuwagens vom Händler gilt sie zwei Jahre. Bei einem Gebrauchtwagen vom Händler kann sie auf ein Jahr verkürzt werden. Die Wahl der Werkstatt für die Inspektion ändert nichts daran, dass der Verkäufer für Mängel haftet, die schon beim Kauf da waren.

Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers mit eigenen Bedingungen. Wie lange sie läuft und was sie abdeckt, legt der Hersteller selbst fest. Die genauen Bedingungen stehen in Ihren Garantieunterlagen. Lesen Sie diese einmal in Ruhe durch, dann wissen Sie, welche Pflichten Sie haben.

Gibt es Ausnahmen, bei denen ich zum Vertragshändler muss?

Ja, ein paar Punkte sollten Sie kennen:

  • Garantiereparaturen und Rückrufe erledigt der Vertragshändler. Muss unter Garantie etwas repariert werden, fahren Sie dafür zum Markenhändler. Die normale Inspektion kann trotzdem woanders gemacht werden.
  • Kulanz ist eine freiwillige Leistung, oft nach Ablauf der Garantie. Darauf gibt es keinen Anspruch. Manche Hersteller berücksichtigen dabei, wo das Auto gewartet wurde.
  • Anschlussgarantien und Mobilitätsgarantien sind bei manchen Herstellern an Inspektionen in der Vertragswerkstatt gebunden. Lesen Sie die Bedingungen genau.
  • Leasing und Finanzierung: Im Vertrag kann stehen, wo das Auto gewartet werden muss. Schauen Sie vorher in Ihre Unterlagen.

Wer haftet, wenn bei der Wartung etwas schiefgeht?

Wird bei der Wartung ein Fehler gemacht und entsteht dadurch ein Schaden, haftet dafür die Werkstatt, die die Arbeit ausgeführt hat. Der Hersteller muss so einen Schaden nicht über die Garantie übernehmen. Das gilt beim Vertragshändler genauso wie bei der freien Werkstatt. Entscheidend ist also nicht das Schild über der Tür, sondern dass sorgfältig nach Herstellervorgaben gearbeitet und alles dokumentiert wird.

Wann sollten Sie einen Termin machen?

Die meisten Autos zeigen im Bordcomputer an, wann die nächste Inspektion fällig ist. Machen Sie dann zeitnah einen Termin. Ein deutlich überzogenes Intervall kann im Garantiefall zu Diskussionen führen. Wir warten nach Herstellervorgaben und tragen die Inspektion ins Serviceheft ein, auch ins digitale. Mehr dazu finden Sie bei unserer Inspektion in Stolberg.

Häufige Fragen

Darf ich meinen Neuwagen in einer freien Werkstatt warten lassen?

Ja. Nach den EU-Wettbewerbsregeln für den Kfz-Bereich darf der Hersteller die Garantie nicht allein deshalb verweigern. Die Wartung muss aber nach Herstellervorgaben erfolgen und dokumentiert sein.

Muss eine freie Werkstatt Originalteile verwenden?

Nein. Es reichen Ersatzteile in gleichwertiger Qualität. Betriebsstoffe wie Motoröl müssen die Freigabe des Herstellers haben.

Was brauche ich als Nachweis für die Garantie?

Eine Rechnung, auf der Arbeiten, Teile und Ölsorte genau aufgelistet sind, und den Eintrag im Serviceheft oder digitalen Serviceheft. Heben Sie alle Rechnungen auf.

Wo werden Garantiereparaturen gemacht?

Garantiereparaturen und Rückrufaktionen übernimmt der Vertragshändler des Herstellers. Die normale Inspektion können Sie trotzdem in einer freien Werkstatt machen lassen.

Gilt das auch für Leasingautos?

Nicht immer. Im Leasingvertrag kann geregelt sein, wo das Auto gewartet werden muss. Prüfen Sie Ihren Vertrag vor dem Termin.

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